Anleitung zur Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land
(Nichtkommerzieller Reiseverkehr gemäß § 6 Abs. 3a UStG)
Wichtiger Hinweis: Die Mehrwertsteuererstattung ist ein freiwilliger Service, der ausschließlich nach unseren Vorgaben erfolgt. Bitte beachten Sie alle untenstehenden Schritte und Anforderungen, da unvollständige oder fehlerhafte Anfragen nicht bearbeitet werden können.
Voraussetzungen für die Mehrwertsteuererstattung
-
Lieferadresse: Die Ware muss an eine Adresse innerhalb der EU geliefert worden sein.
-
Rechnungsadresse: Die Rechnungsadresse muss außerhalb der EU liegen (z. B. Schweiz).
Wichtig: Nachträgliche Änderungen an der Rechnungsadresse sind nicht möglich. Bitte prüfen Sie vor Abschluss Ihrer Bestellung, ob die Angaben korrekt sind.
-
Zolldokumente:
Eines der folgenden Dokumente muss vorgelegt werden und vom Zoll abgestempelt sein:
- Die Rechnung mit Zollstempel
- ODER
- Die ausgefüllte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung mit Zollstempel. Sie können die Bescheinigung hier herunterladen:
Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung.
-
Einsendung der Originalunterlagen:
Die Unterlagen müssen im Original an folgende Adresse gesendet werden:
scubaonline.de
Eisenbahnstr. 39
74360 Ilsfeld, Deutschland
Wichtig: Einsendungen per E-Mail oder Kopien (z. B. Scan oder Foto) werden nicht akzeptiert.
-
Mindestwert: Der Gesamtwert der Lieferung (einschließlich Umsatzsteuer) muss mindestens 50 Euro betragen.
Ablauf der Mehrwertsteuererstattung
-
Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig und im Original haben.
-
Versand der Originalunterlagen: Senden Sie die Unterlagen an die oben genannte Adresse.
-
Prüfung durch unser Team: Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag.
-
Erstattung der Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird Ihnen über die ursprünglich verwendete Zahlungsart zurückerstattet.
Warum müssen die Unterlagen im Original eingereicht werden?
In Zeiten moderner Bildbearbeitungssoftware wie Photoshop ist es technisch möglich, Dokumente zu manipulieren oder zu fälschen. Da die Mehrwertsteuererstattung steuerrechtliche Konsequenzen hat und einer genauen Prüfung unterliegt, akzeptieren wir ausschließlich Originalunterlagen.
Das deutsche Zollrecht schreibt vor, dass Belege im Original vorliegen müssen, um die tatsächliche Ausfuhr der Ware zu bestätigen. Manipulierte Dokumente könnten rechtliche Konsequenzen für uns als Händler haben, da wir haftbar wären, falls falsche Unterlagen zur Erstattung genutzt werden.
Durch die Einsendung der Originale stellen wir sicher, dass alle Dokumente authentisch sind und die rechtlichen Anforderungen vollständig erfüllt werden.
Häufige Fragen
- 1. Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Entweder die vom Zoll abgestempelte Rechnung oder eine abgestempelte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung. Sie können diese hier herunterladen.
- 2. Kann ich die Unterlagen per E-Mail einsenden?
- Nein, wir akzeptieren nur postalische Einsendungen der Originalunterlagen.
- 3. Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Unterlagen erfolgt die Rückerstattung in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
- 4. Warum muss die Rechnungsadresse außerhalb der EU liegen?
- Gemäß § 6 Abs. 3a UStG kann eine steuerfreie Ausfuhr nur gewährt werden, wenn die Ware tatsächlich in ein Nicht-EU-Land ausgeführt wird. Die Rechnungsadresse dient als Nachweis des Abnehmers außerhalb der EU.
- 5. Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
- Unvollständige Anfragen können nicht bearbeitet werden. Wir bitten Sie, vor dem Versand sorgfältig zu prüfen, ob alle erforderlichen Dokumente vollständig sind.
Zusammenfassung
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich postalische Originalunterlagen akzeptieren. Dieser Service ist eine freiwillige Kulanzleistung und erfolgt nur, wenn alle Vorgaben eingehalten werden.
Bei weiteren Fragen hier klicken